Diebstahlversicherung
In den Hausratversicherungen ist in der Regel eine Diebstahlversicherung enthalten. Gedeckt sind Schäden infolge einfachen Diebstahls (Wegnahme), Einbruch, Beraubung.
Einfacher und qualifizierter Diebstahl
Einfacher Diebstahl ist die unrechtmässige Wegnahme einer Sache ohne Anwendung von Gewalt;
beim Einbruch- oder qualifizierten Diebstahl erfolgt ein Aufbrechen von Räumen bzw. sich darin
befindenden Behältnissen.
Beraubung
Beraubung ist der Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Beim Taschen- und Trickdiebstahl, dem sogenannt einfachen Diebstahl, ist der Verlust von wichtigen Papieren und
wertvollen Gegenständen der Normalfall. Seien Sie für diese unangenehmen Erlebnisse gewappnet.
Schadenbeispiele
• Diebstahl aus dem Fahrzeug
• Velodiebstahl
• Diebstahl des Mantels aus der Garderobe
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