Unfallversicherung für Hausangestellte
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten, wie vorübergehendem oder dauerndem Lohnausfall, Wegfall des Versorgers sowie der Anfall von Kosten.
Wer ist versichert?
Versichert sind alle im Betrieb / Haushalt des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann dieser Versicherung freiwillig beitreten.
Was ist versichert?
Die Versicherung erstreckt sich für alle Personen auf Berufsunfälle. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im versicherten Betrieb mehr als 8 Stunden pro Woche beschäftigt werden, sind auch für Nichtberufsunfälle versichert.
Versicherte Leistungen:
• Rentenleistungen im Todesfall sowie bei dauernder
Erwerbsunfähigkeit (Invalidität)
• Integritäts- und eine Hilflosenentschädigung
• Taggeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
• Vergütung der Pflegeleistungen und der weiteren unfallbedingten
Auslagen (Heilungs- und Transportkosten)